Nebenkostenprivileg: Abschaffung zum 1.7.2024 ermöglicht Chancen für günstigeres TV-Streaming
Übergangsfrist endet zum 30.6.2024: Kabelgebühren dürfen nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden
01. Januar 2024
Ab spätestens 1.7.2024 entfällt das sogenannte Nebenkostenprivileg des Vermieters – und damit auch die Umlagefähigkeit der Kosten für einen Kabelanschluss über die Betriebskostenabrechnung des Eigentümers oder Verwalters einer vermieteten Immobilie (siehe BetrKV §2, Punkt 15).
Das Gesetz ist bereits mit Einführung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 1.12.2021 in Kraft, bis 30.6.2024 gilt aber eine Übergangsfrist, die ab Juli 2024 entfällt.
Durch diese Neuregelung ist es nunmehr möglich, seinen Kabel- bzw. TV-Anschluss auch als Mieter selbstständig frei auszuwählen, statt den oftmals als Zwangsgebühr wahrgenommenen Posten wie in der Vergangenheit üblich über die Mietnebenkosten begleichen zu müssen (selbst wenn der Anschluss gar nicht genutzt wird).
Vor allem, da Alternativen zum Kabel-TV bestehen, gilt das Nebenkostenprivileg vor allem beim TV-Empfang als antiquiert. Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs soll somit für mehr Preis-Gerechtigkeit sorgen: Gemeinschaftlich umgelegte Kabelgebühren eines Mietshauses dürfen somit nicht mehr zu den Nebenkosten zählen.
Alles Wichtige zu diesem Thema – auch, was das fürs Kabel-Internet bedeutet – hat die Verbraucherzentrale übrigens noch einmal in einfach verständlichen Worten aufgeschlüsselt, sodass wir dir diesen (neutralen) Beitrag als Leseempfehlung mit an die Hand geben möchten.
Streaminganbieter übers Internet mit Angeboten
Da mit der EM 2024 auch noch ein TV-mediales Großereignis in exakt diesem Wechselmonat Juli 2024 ansteht, überbieten sich einige TV-Streaminganbieter, die sich übers Internet empfangen lassen, geradezu mit entsprechenden Angeboten.
Denn (ehemalige) Kabel-TV-Kunden sollen so durch günstige(re) Einstiegspreise vom klassischen Kabelfernsehen zu ihren Angeboten herübergezogen werden.
Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs kommt hier also noch einmal zusätzlicher Schwung in die Attraktivität von Streamingdiensten.
Sehr populär sind bspw. die waipu.tv Angebote oder aber die Magenta TV Aktionen der Telekom, über die wir hier von Zeit zu Zeit (und bei besonders attraktiven Neukunden-Deals) berichten.
Um Magenta TV nutzen zu können, benötigst du nicht zwingend einen Anschluss bei der Telekom, andererseits kannst du auch waipu.tv mit jeder Internetverbindung deiner Wahl betreiben.
Nebenkostenprivileg: Das bedeutet die Abschaffung für Ihr Kabel-TV, Ratgeber der Verbraucherzentrale vom 23.4.2024, https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-die-abschaffung-fuer-ihr-kabeltv-53330, letzer Abruf am 23.4.2024