BGH-Urteil: Endgerätewahlfreiheit bei einem Mobilfunkvertrag mit Internetnutzung bestätigt (Az.: III ZR 88/22)

Router-Nutzung erlaubt: Bundesgerichtshof weist Berufung ab

04. Mai 2023

Endgerätefreiheit

Eigentlich war die Endgerätefreiheit bei Mobilfunkverträgen mit Internetnutzung bereits in vorherigen Urteilen bestätigt worden − am 4.5.2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun aber auch die Berufung des Mobilfunkanbieters in dieser Angelegenheit (Aktenzeichen: III ZR 88/22) abgewiesen.

Damit werden solche (oder dem Sinn nach ähnlich lautende) Klauseln, wie sie bspw. in den o2 Free Unlimited Tarifen zu finden waren, kassiert:

Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern).

Damit sollte ja bspw. verhindert werden, dass du deinen Unlimited-Tarif in einem stationären Router (zu Hause, und somit als Ersatz für DSL) nutzen kannst.

Das ist aber nun einmal für Handytarife erlaubt, wie der BGH final bestätigt:

Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.

Mit anderen Worten: Du kannst Unlimited-Tarife ohne Drosselgrenzen in einem Router nutzen, ohne dass dir der Mobilfunkanbieter deshalb kündigen darf. Insbesondere für die Unlimited-Tarife der Telefónica, ob nun von freenet / Mega SIM oder aber direkt vom Netzbetreiber o2 selbst oder aber für den freenet FUNK (Unlimited), könnte das nun Konsequenzen haben.

Quellen



Autor: TARIFFUXX Redaktionsteam