Schadensersatz für langsames Internet: Verbraucherzentrale stellt pauschal 15 € Preisminderung in den Raum
Einfachere Entschädigungsregelung vorgeschlagen
16. Oktober 2023
Nach Vorstellungen der Verbraucherzentrale (vzbv) soll es für langsames Internet bald eine einfache Schadensersatz-Regelung geben. So schlagen die Verbraucherschützer einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 € vor, der von der Monatsrechnung abgezogen wird − und zwar so lange, bis das schlechte Schneckentempo-Internet behoben ist.
Natürlich wird damit das Kernproblem umschifft, denn schließlich wünschen sich Kunden wohl eher einen zügigen Internet-Zugang anstelle der Preisminderung. Eine einfachere Durchsetzung der aus Sicht des vzbv »intransparente[n] Berechnung der Minderungshöhe« könnte durch die Pauschale aber den Druck auf die Fesnetzanbieter erhöhen, zugesicherte Mindestbandbreiten tatsächlich auch erreichen zu müssen.
Im Zuge der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Anhebung der Mindestbandbreite beim Recht auf Versorgung und einen pauschalen Schadensersatz von monatlich 15 Euro bei zu langsamen Internet. [...] Derzeit haben Endnutzer:innen grundsätzlich einen Anspruch auf einen Internetzugangsdienst mit einer Bandbreite im Download von mindestens 10 Mbit/s, im Upload: mindestens 1,7 Mbit/s und eine Latenz von höchstens 150,0 Millisekunden. Die Bundesregierung hatte eine Anhebung der Mindestbandbreite auf 15 Mbit/s im Download für Mitte 2023 zugesichert und muss jetzt liefern.
Breitbandversorgung: vzbv fordert pauschal 15 Euro Schadensersatz bei zu langsamem Internet, Pressemitteilung vom 16.10.2023, https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/breitbandversorgung-vzbv-fordert-pauschal-15-euro-schadensersatz-bei-zu, letzter Beitrag vom 16.10.2023